Lieben Sie Kündigungsgespräche? Sicherlich nicht. Kaum ein Vorgesetzter kann dem etwas abgewinnen. In der Regel wird man in das kalte Wasser geworfen und muss seine erste Kündigung ohne jede Vorbereitung aussprechen.
Für beide Seiten ist die Trennung ein unangenehmer Prozess. Dabei gilt es zwischen drei Kündigungsarten zu unterscheiden:
- Der Kündigung wegen unzureichender Leistungsperformance
- Der Kündigung wegen ökonomischer Fakten
- Der Kündigung wegen Rechtsverstössen
So darf nach einer aktuellen Entscheidung des Bundearbeitsgerichtes einem Auszubildenden schon beim Verdacht auf eine Straftat gekündigt werden.
Die Kündigung wegen unzureichender Leistungsperformance stellt die größte Herausforderung für Führungskräfte dar. Lassen sich ökonomische Rahmenbedingungen bzw. Rechtsverstösse noch verhältnismäßig „einfach“ darlegen liegt in mangelnder Leistung ein harter kommunikativer Brocken.
Sicherlich lassen sich hyperventilierte Trennungsgespräche nie ganz ausschließen. Es lassen sich aber folgende fünf Punkte beachten, damit das Gespräch professionell über die Bühne geht:
- Führen und dokumentieren Sie systematisch Beurteilungsgespräche. Spielen Sie dabei mit offenen Karten. Geben Sie dem Mitarbeiter ein faires Feedback damit er weiß, wo er steht. Unzureichender Leistungsperformance kommt dann nicht zufällig daher.
- Bereiten Sie das Gespräch gründlich vor. Belegen Sie Ihre Argumente messerscharf. Gab es Verwarnungen oder Abmahnungen?
- Kommen Sie direkt zur Sache. Niemandem ist mit einer langen Vorrede geholfen.
- Klären Sie den gemeinsamen Weg bis zum Ausscheiden.
- Bleiben Sie bei allem Mensch. Die Kündigung lässt sich nicht vermeiden. Aber über das „Wie“ entscheiden Sie.
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