Was können Unternehmen tun, um ihre fähigsten Mitarbeiter nicht an die Konkurrenz zu verlieren und noch viel wichtiger: Was bewegt die Mitarbeiter tatsächlich zur Kündigung? Die Outplacementberatung von Rundstedt hat dies in ihrer jüngsten repräsentativen Talents & Trends-Befragung unter 1.020 Teilnehmern ermittelt.
Ein besonderes Auge sollten Unternehmer auf die Zeitkonten ihrer Mitarbeiter haben, denn Hauptkündigungsgrund für Arbeitnehmer ist fehlender Ausgleich für angefallene Überstunden. Mehr als zwei Drittel der Befragten (68 Prozent) würden ihren Job kündigen, wenn der Arbeitgeber für Überstunden keinen angemessenen Ausgleich bietet.
Wie verhalten sich die einzelnen Mitarbeiter in den Teams? Gibt es Spannungen oder Ungerechtigkeiten? Auch hier sollten Führungskräfte ihren Mitarbeitern mit einem offenen Ohr begegnen. Die fehlende Chemie wird als zweithäufigster Kündigungsgrund angegeben: 65 Prozent würden einen neuen Job suchen, wenn die Chemie mit den Kollegen nicht mehr stimmt. Auch bei andauerndem Stress und Leistungsdruck suchen die Befragten nach Alternativen: So sehen 60 Prozent in engen Timings und unhaltbaren Deadlines echte Kündigungsgründe.
Ein genauerer Blick auf die Daten zeigt: Hochschulabsolventen reagieren besonders negativ auf Überstunden und schlechtes Arbeitsklima: Ganze 74 Prozent sehen einen fehlenden Ausgleich in Form von Freizeit oder Lohn als Grund an, zu kündigen. 72 Prozent sind zudem der Meinung, dass sie ein schlechtes Klima am Arbeitsplatz zur Kündigung bewegen würde.
Eine positive Feedback-Kultur ist Akademikern ebenfalls wichtig: Im Vergleich zum Durchschnitt würden rund acht Prozent mehr der Akademiker aufgrund einer schlechten Feedback-Kultur kündigen. Hochschulabsolventen ist es besonders wichtig, eigene Fehler zugeben zu können und auch andere Kollegen auf Fehler hinweisen zu können.
Wenn es um die Selbstbestimmtheit geht, weichen Akademiker noch deutlicher vom Durchschnitt ab: Rund 13 Prozent mehr wünschen sich Eigenverantwortlichkeit für ihren Bereich und würden eine Kündigung in Erwägung ziehen, wenn ihnen keine Entscheidungsbefugnis zugesichert wird.
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